Reisende aus Schengen-Ländern brauchen für die Einreise in die Niederlande nur einen Personalausweis oder Reisepass. Reisende aus Nicht-EU-Ländern können sich bei der Niederländischen Botschaft oder dem Konsulat informieren, welches Visum benötigt wird. Die Adressen der niederländischen Botschaften und Konsulate und weitere Informationen zur Einreise in die Niederlande finden Sie auf der Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
EU-Zollbestimmungen
Wie auch die anderen EU‑Staaten haben die Niederlande bestimmte Sicherheitsvorschiften.
- Behälter für Flüssigkeiten, Gels und Lotionen mit bis zu 100 ml Inhalt dürfen in einem transparenten Plastikbeutel im Handgepäck mitgeführt werden. Bei der Sicherheitskontrolle müssen Sie diesen Plastikbeutel vorzeigen. Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.
- Für Reisende aus anderen EU‑Mitgliedstaaten gelten keine Einschränkungen bezüglich eingekaufter zollfreier Artikel. Tabak wird innerhalb der EU nicht steuerfrei verkauft.
Weitere Informationen zur Einreise aus anderen EU‑Staaten in die Niederlande und zu verbotenen und eingeschränkten Gegenständen finden Sie auf der Website der niederländischen Zollbehörde.
Zollbestimmungen für Nicht-EU-Staaten
Wenn Sie aus einem Land anreisen, das nicht zu den Schengenstaaten gehört, wird Ihr Reisepass am Ankunftsflughafen kontrolliert. Bei Einreise aus einem Nicht‑EU‑Staat gelten die niederländischen Einfuhrbestimmungen. Passagiere ab 17 Jahren dürfen Folgendes mit sich führen:
- Ihr Reisegepäck
- 200 Zigaretten und einen Liter an Spirituosen
- 50 ml Parfum und 0,25 l Eau de Toilette
- 500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakt
- 100 g Tee oder 40 g Tee-Extrakt
- sonstige Waren mit einem maximalen Wert von 430 €
- Medikamente für den Eigengebrauch
Sollten Sie diese Vorgaben überschreiten, müssen Sie Umsatzsteuer und gegebenenfalls weitere anfallende Steuern und Importzölle zahlen. Weitere Informationen zur Einreise aus anderen EU‑Staaten in die Niederlande und zu verbotenen und eingeschränkten Gegenständen finden Sie auf der Website der niederländischen Zollbehörde.
Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Katze mit nach Holland nehmen möchten, brauchen Sie folgende Veterinärdokumente:
- Bei Einreise aus einem Nicht‑EU‑Staat benötigen Sie ein gültiges und von einem zugelassenen Tierarzt unterschriebenes Gesundheitsattest. Reisende innerhalb der EU müssen einen europäischen Tierpass mit sich führen.
- Sie müssen außerdem über einen Tollwutimpfpass für Ihr Tier verfügen, der von einem Prüfer des Veterinärdienstes oder einem anderem Berechtigten unterschrieben wurde. Das Tier muss mindestens 28 Tage vor Abreise eine Impfung gegen Tollwut erhalten haben.
- Seit Kurzem müssen Tiere auch gechipt oder tätowiert sein. Tiere, die aus Nicht‑EU‑Staaten eingeführt werden, müssen ebenfalls geimpft und gechipt oder tätowiert sein.
Auf der Website der niederländische Zollbehörde finden Sie weitere Informationen zum Thema Reisen mit Haustieren in den Niederlanden.