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Fahrrad-Regeln in Holland

Das Rad ist das perfekte Transportmittel, um Stadt und Land zu erkunden. Radfahrer können in der Regel eine sichere Strecke entlang speziell angelegter Radwege zurücklegen. Unterwegs bieten sich viele Gelegenheiten für eine Kleinigkeit zu Essen, ein erfrischendes Getränk und Ladestationen für Ihr E-Bike.

Straßenverkehrsregeln—speziell für Fahrräder

Entlang der meisten Straßen verlaufen separate „Fahrradwege" mit eigenen Ampeln und Verkehrsschildern. In stark befahrenen Gebieten sind die Radfahrer durch Tunnel und Brücken vom motorisierten Verkehr getrennt, um maximale Sicherheit und ungehindertes Fortkommen und minimales Einatmen von Auspuffgasen zu garantieren. Die Radwege sind mit Wegweisern und Verkehrsschildern ausgestattet, und an Kreuzungen regelt vielfach ein Kreisverkehr die Vorfahrt der Radfahrer. Auch wenn für Fahrradwege dieselben Verkehrssignale gelten wie für den motorisierten Verkehr, sind die holländischen Radfahrer berüchtigt für ihre ziemlich aggressive Fahrweise und ignorieren regelmäßig Verkehrssignale. Möglicherweise wird diese Haltung durch die gesetzlich unterstützte Einstellung gefördert, dass „der Autofahrer auf jeden Fall verantwortlich ist“—und wenn man von zwei Tonnen Metall umgeben ist, fällt es schwer, bei einem Zusammenstoß mit dem Finger auf den schutzlosen Radfahrer zu zeigen.

Ungehinderte Fortbewegung

Das Radfahren gehört zu Holland wie Tulpen und Käse. Wenn Sie bereit sind, sich ein wenig körperlich zu betätigen und durch die Städte und die ländlichen Gebiete zu radeln, ist dies eine der besten Möglichkeiten, um Land und Leute kennenzulernen. Aufgrund der flachen Landschaft können sich auch ungeübte Radfahrer auf größere Touren wagen. Fahrradtouren sind eine beliebte Art die Landschaft zu genießen oder so schöne und interessante Städte wie Amsterdam, Utrecht, Den Haag oder Rotterdam zu erkunden. In nahezu jedem Ort finden Sie einen Fahrradverleih.

Allgemeine Regeln für Radfahrer in Holland:

  • Es ist seit Juli 2019 nicht mehr zulässig, ein Handy oder andere elektronische Geräte beim Radfahren in der Hand zu halten.
  • Es dürfen maximal zwei Radfahrer nebeneinander fahren.
  • Falls zwei nebeneinander fahrende Radfahrer den Verkehr behindern, müssen sie hintereinander fahren.
  • Radfahrer dürfen bei einer roten Ampel rechts abbiegen, falls diese mit dem Schild „rechtsaf voor fietser vrij“ (Rechts abbiegen für Radfahrer erlaubt) versehen ist.
  • Radfahrer dürfen ihr Rad auf dem Bürgersteig abstellen, soweit dies nicht durch ein Schild untersagt ist.
  • Radfahrer dürfen nur Kinder unter 8 Jahren auf dem Rad mitnehmen, falls für diese ein sicherer Sitz vorgesehen ist.
  • Radfahrer dürfen einander nur links überholen, andere Fahrzeuge jedoch auch rechts.
  • Fahrräder müssen in der Dunkelheit mit einem eingeschalteten Vorder- und Rücklicht ausgestattet sein.

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