Häufig gestellte Fragen
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Wenn Sie aus der Ländergruppe II, III oder IV* kommen, und sich länger als 3 Monate in Holland aufhalten, benötigen Sie ein MVV-Visum (Typ D – temporäre Aufenthaltsgenehmigung), um in Holland studieren zu können. Wenn Sie aus der Ländergruppe IA* kommen, benötigen Sie kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, können jedoch bei Bedarf einen ‚bewijs van rechtmatig verblijf‘ (Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt) beantragen. Falls Sie sich weniger als 3 Monate in Holland aufhalten, benötigen Sie als Bürger eines Landes der Ländergruppe II, III oder IV* ein ‚Visum Kort Verblijf‘ (Kurzaufenthalt-Visum).
Die betreffende Hochschule/Universität beantragt das MVV-Visum bzw. das ‚Visum Kort Verblijf‘ für Sie. Falls Sie sich länger als 3 Monate in Holland aufhalten und bereits im Land sind, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Auch dies regelt die Hochschule/Universität für Sie. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für die Dauer des Studiums + 3 Monate gültig. Jedes Jahr muss der Student mindestens 50 % seiner Studienpunkte erreichen, andernfalls verfällt die Aufenthaltsgenehmigung.
Die Beantragung eines Visums kann einige Wochen dauern, beantragen Sie dieses deshalb rechtzeitig bei der Hochschule/Universität. Sollte sich etwas am Grund oder an der Dauer Ihres Aufenthalts ändern, müssen Sie dies von der Hochschule/Universität anpassen lassen. Die Hilfestellung seitens der Hochschule/Universität beim Beantragen Ihres Visums/Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ist kostenlos; die Kosten für das Visum/die Aufenthaltsgenehmigung werden Ihnen jedoch berechnet.
* Ländergruppe I: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich
Ländergruppe II: Australien, Kanada, Japan, Monaco, Neuseeland, Südkorea, Vereinigte Staaten, V -
Ein Urlaub in Holland ist eine hervorragende Idee! Auf unserer Website finden Sie unzählige Inspirationen. Sie finden hier Informationen zu Städten, die Sie besuchen können, Übernachtungsmöglichkeiten und Aktivitäten in Holland.
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Holland befindet sich in der Mitteleuropäischen Zeitzone MEZ (UTC + 1). Im Sommer gilt in Holland die Sommerzeit.
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Falls Sie mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, ist es absolut kein Problem, Ihr Haustier im Urlaub nach Holland mitzunehmen. Kommen Sie mit dem Flugzeug? Informieren Sie sich dann bei Ihrer Fluggesellschaft.
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Amsterdam ist die Hauptstadt von Holland.
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Holland ist bekannt für seine tolerante Drogenpolitik. Drogen sind zwar generell verboten, es wurde jedoch ein Drogengesetz entworfen, wobei die Rede von einer so genannten Duldungspolitik ist und das Rauchen von Cannabis unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt.
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Sie können alles Mögliche in Holland unternehmen. Wonach steht Ihnen der Sinn? Sehen Sie sich hier unsere Vorschläge für Ihren Besuch in Holland an.
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In Holland gelten die folgenden gesetzlichen Feiertage:
1. Januar - Neujahrstag.
Ostermontag
Jedes Jahr am 27. April wird der Koningsdag gefeiert.
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Weihnachten feiern wir am 25. und 26. Dezember.
Weitere Informationen finden Sie unter Schulferien und gesetzliche Feiertage in Holland. -
In Holland finden Sie diverse Dörfer und Städte. Eine Übersicht finden Sie auf unseren Seiten über Reiseziele in Holland.
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In Holland wird Niederländisch gesprochen. Im Niederländischen gibt es verschiedene Dialekte. In Friesland spricht man außerdem Friesisch. Friesisch ist die zweite anerkannte Sprache in Holland.
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Holland ist ein Teil der Niederlande; der Name wird aber häufig auch als Synonym für die Niederlande verwendet. Hier lesen Sie mehr über Holland vs. Niederlande.
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