Wenn Sie aus der Ländergruppe II, III oder IV* kommen, und sich länger als 3 Monate in Holland aufhalten, benötigen Sie ein MVV-Visum (Typ D – temporäre Aufenthaltsgenehmigung), um in Holland studieren zu können. Wenn Sie aus der Ländergruppe IA* kommen, benötigen Sie kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, können jedoch bei Bedarf einen ‚bewijs van rechtmatig verblijf‘ (Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt) beantragen. Falls Sie sich weniger als 3 Monate in Holland aufhalten, benötigen Sie als Bürger eines Landes der Ländergruppe II, III oder IV* ein ‚Visum Kort Verblijf‘ (Kurzaufenthalt-Visum).
Die betreffende Hochschule/Universität beantragt das MVV-Visum bzw. das ‚Visum Kort Verblijf‘ für Sie. Falls Sie sich länger als 3 Monate in Holland aufhalten und bereits im Land sind, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Auch dies regelt die Hochschule/Universität für Sie. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für die Dauer des Studiums + 3 Monate gültig. Jedes Jahr muss der Student mindestens 50 % seiner Studienpunkte erreichen, andernfalls verfällt die Aufenthaltsgenehmigung.
Die Beantragung eines Visums kann einige Wochen dauern, beantragen Sie dieses deshalb rechtzeitig bei der Hochschule/Universität. Sollte sich etwas am Grund oder an der Dauer Ihres Aufenthalts ändern, müssen Sie dies von der Hochschule/Universität anpassen lassen. Die Hilfestellung seitens der Hochschule/Universität beim Beantragen Ihres Visums/Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ist kostenlos; die Kosten für das Visum/die Aufenthaltsgenehmigung werden Ihnen jedoch berechnet.
* Ländergruppe I: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich
Ländergruppe II: Australien, Kanada, Japan, Monaco, Neuseeland, Südkorea, Vereinigte Staaten, Vatikanstadt
Ländergruppe IA: Kroatien
Ländergruppe III: Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Bosnien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Mazedonien, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Nicaragua, Panama, Paraguay, San Marino, Serbien, Singapur, Taiwan, Uruguay, Venezuela
Ländergruppe IV: Alle anderen Länder